Vorteile eines externen DSB
Bei der Auswahl des Datenschutzbeauftragten gibt es grundsätzlich
zwei Möglichkeiten:
1. Ein Mitarbeiter wird für die Tätigkeit benannt.
2. Eine externe Person wird zum DSB bestellt.
Das Zurückgreifen auf einen externen Datenschutzbeauftragten bringt
einige Vorteile:
- Keine Schulungen und Zertifizierungen notwendig
- Keine Nachschulungen und Wissensaktualisierung
- „Know How“ spart Zeit und Geld
- Keine „Spannungen“ wegen Sonderstellung eines internen
Beauftragten
- Kostenersparnis wegen wegfallender Privilegien des Internen DSB
Der interne Datenschutzbeauftragte hat wie bereits erwähnt
weitreichende Privilegien:
- Er genießt zwei Jahre Kündigungsschutz nach Abberufung als DSB
- Er ist der Geschäftsleitung direkt unterstellt und weisungsfrei
- Es besteht ein Anspruch auf Freistellung für seine Tätigkeit
- Er hat Anspruch auf regelmäßige Schulung
- Weiterhin Anspruch auf Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln
- Anspruch auf Einzelbüro
- Anspruch auf Hilfspersonal und Dienstfahrzeug, sofern er für
mehrere Standorte zuständig ist |