Vorteile eines externen DSB

Bei der Auswahl des Datenschutzbeauftragten gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Ein Mitarbeiter wird für die Tätigkeit benannt.
2. Eine externe Person wird zum DSB bestellt.

Das Zurückgreifen auf einen externen Datenschutzbeauftragten bringt einige Vorteile:
- Keine Schulungen und Zertifizierungen notwendig
- Keine Nachschulungen und Wissensaktualisierung
- „Know How“ spart Zeit und Geld
- Keine „Spannungen“ wegen Sonderstellung eines internen Beauftragten
- Kostenersparnis wegen wegfallender Privilegien des Internen DSB


Der interne Datenschutzbeauftragte hat wie bereits erwähnt weitreichende Privilegien:
- Er genießt zwei Jahre Kündigungsschutz nach Abberufung als DSB
- Er ist der Geschäftsleitung direkt unterstellt und weisungsfrei
- Es besteht ein Anspruch auf Freistellung für seine Tätigkeit
- Er hat Anspruch auf regelmäßige Schulung
- Weiterhin Anspruch auf Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln
- Anspruch auf Einzelbüro
- Anspruch auf Hilfspersonal und Dienstfahrzeug, sofern er für mehrere Standorte zuständig ist

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